Kabotage · 8 Min. Lesezeit

Jakub Wujec

Zuletzt geprüft: 30. Juli 2026

Kabotage: ausländischen Frachtführer prüfen

Vor Vergabe eines inländischen Streckenauftrags an ausländische Lkw prüfen Sie, ob die Gemeinschaftslizenz im Herkunftslandregister aktiv ist und Kabotage im Rahmen der VO (EG) 1072/2009 zulässig ist. Polnische und rumänische Fahrzeuge dominieren Kabotage in Deutschland, deshalb KREPTD und ARR am Tag der Beauftragung lesen. Nur Inlandslizenz oder gesperrte Gemeinschaftslizenz ist ein Risikosignal vor Ladungsdaten.

Wichtige Prüfungen vor der Ladungsfreigabe

  • Kabotage: Transport zwischen zwei Punkten im Aufnahmeland durch ausländischen Frachtführer.
  • VO (EG) 1072/2009: Zeitfenster und Fahrzeugzahl begrenzen Kabotagefahrten.
  • Gemeinschaftslizenz im Herkunftslandregister muss aktiv sein.
  • Polen: KREPTD. Rumänien: ARR. Litauen: LTSA Vektra.
  • Kabotage-PDF aus Mail ersetzt kein Register am Beauftragungstag.
  • Behörden kontrollieren Kennzeichen und Lizenzstatus bei Straßenkontrollen.

Was Kabotage für Spediteure bedeutet

Kabotage ist Gütertransport zwischen zwei Orten in einem Land durch einen Frachtführer mit Niederlassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat. Für deutsche Spediteure entsteht sie, wenn polnische, rumänische oder andere ausländische Partner inländische Strecken fahren.

Die Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 regelt zulässige Kabotagefahrten nach internationalen Lieferfahrten, inklusive Höchstzahl und Fristen.

Wie Sie Kabotage-Frachtführer Schritt für Schritt prüfen

Prüfen Sie Berechtigung vor Vergabe, nicht erst bei Straßenkontrolle. Unten die Schritte vom NIP bis zur Akte.

Schritt 1: Herkunftsland und NIP festlegen

Nehmen Sie NIP oder USt-IdNr. und Herkunftsland aus Rechnung oder Frachtenbörse. Ohne korrektes Land öffnen Sie das falsche Lizenzregister.

Schritt 2: Gemeinschaftslizenz im Herkunftslandregister lesen

Polen: KREPTD (GITD) über NIP, Abschnitt Gemeinschaftslizenz. Rumänien: ARR-Betreiberregister (ARR public register). Litauen: LTSA Vektra. Prüfen Sie Status aktiv, nicht gesperrt, und vorhandene Auszüge.

Schritt 3: Firmenregister und USt-IdNr. abgleichen

Rechtlichen Namen und Status im Handelsregister des Herkunftslands lesen und mit Rechnung vergleichen. USt-IdNr. in VIES am Beauftragungstag prüfen.

Schritt 4: Kabotage-Kette zur vorherigen internationalen Fahrt prüfen

Kabotage setzt eine zulässige internationale Lieferfahrt und die Grenzen der VO (EG) 1072/2009 voraus. Fordern Sie CMR oder Fahrtenbuch an, wenn die Kette unklar ist.

Schritt 5: Ausdruck mit Datum speichern

Lizenzausdruck und VIES-Nachweis mit Prüfdatum in die Auftragsakte legen. Bei Behördenkontrolle brauchen Sie den Stand vom Beauftragungstag.

Lizenzregister für Kabotage

Register für Kabotage-Berechtigung
HerkunftslandRegisterWorauf achten
PolenKREPTDAktive Gemeinschaftslizenz, nicht gesperrt, Auszüge vorhanden
RumänienARR BetreiberGültige EU-Lizenz, Operator aktiv
LitauenLTSA VektraAktive Gemeinschaftslizenz, Operator gültig
TschechienRPSDInternationaler Güterverkehr berechtigt
SlowakeiJISCDGemeinschaftslizenz-Eintrag

VO (EG) 1072/2009 in der Disposition

  • Kabotage erst nach zulässiger internationaler Lieferfahrt.
  • Begrenzte Anzahl Kabotagefahrten innerhalb des Zeitfensters.
  • Dokumentation der vorherigen internationalen Fahrt auf Anfrage.
  • Kombination mit § 7c GüKG: Berechtigung vor Vergabe prüfen, nicht erst bei Kontrolle.
  • Wiederholte Kabotage mit demselben Fahrzeug: Registerstatus regelmäßig aktualisieren.

Praxisfehler bei Kabotage-Vergabe

  • Annahme, Inlandslizenz reiche für DE-DE-Strecke mit ausländischem Kennzeichen.
  • Vertrauen in mündliche Kabotage-Zusage ohne ARR- oder KREPTD-Abgleich.
  • Keine Prüfung nach Lizenzentzug in ERRU.
  • Freigabe nur wegen günstiger Kabotage-Rate am Freitagabend.
  • Keine Akte, wenn Behörde Kennzeichen und Auftraggeber verknüpft.

Warnsignale und typische Fehler

Keine aktive Gemeinschaftslizenz im Herkunftsregister

Kabotage setzt EU-Berechtigung voraus. Stoppen Sie Vergabe und Ladungsdaten bis zur Klärung.

Lizenz gesperrt oder in ERRU gelistet

Entzogene Gemeinschaftslizenz schließt legale Kabotage aus. Harte Pause.

Nur Inlandslizenz für rein deutsche Strecke

Typisches Missverständnis. Ausländischer Frachtführer auf DE-DE braucht zulässige Kabotage, nicht nur nationale Erlaubnis.

Kein Nachweis der vorherigen internationalen Fahrt

Bei Kontrolle fehlt die Kette. Disponent sollte CMR oder Fahrtenbuch anfordern.

Wenn Sie das nicht bei jedem Auftrag wiederholen wollen

KREPTD, ARR und Firmenregister pro Kabotage-Partner manuell zu öffnen kostet Disposition Minuten, die sich bei häufigen Subunternehmern summieren.

Certica ruft Daten zur Frachtführerprüfung automatisch ab und wertet sie aus, erkennt Risikosignale und unterstützt die Entscheidung vor der Lastübergabe. Der PDF-Bericht ist Dokumentation und Prüfnachweis, nicht der eigentliche Produktwert.

  • Wir decken heute Polen, Rumänien, Slowakei, Litauen, Lettland, Bulgarien, Tschechien, Estland, Frankreich, Slowenien und Serbien ab. Deutsche Frachtführer prüfen wir aktuell nicht. Jedes Land hat eigene Register. Die vollständige Quellenliste steht in der Dokumentation.
  • Lizenzstatus und Firmenstatus in einem Bericht.
  • PDF-Auszüge für Kontrollen und interne Compliance.

Certica

Wollen Sie das nicht bei jedem Auftrag machen?

Certica holt Daten aus denselben Registern, prüft sie und zeigt ein klares Ergebnis: was OK ist und was vor der Beladung geklärt werden muss.

Offizielle Quellen

FAQ

Darf ein polnischer Lkw Kabotage in Deutschland fahren?

Ja, unter den Bedingungen der VO (EG) 1072/2009 und mit aktiver Gemeinschaftslizenz in KREPTD. Vor jeder Vergabe Register prüfen.

Wo prüfe ich rumänische Kabotage-Berechtigung?

Im ARR-Betreiberregister (ARR public register). Lesen Sie Status und EU-Lizenz am Beauftragungstag.

Reicht ein Kabotage-Nachweis per E-Mail?

Nein. Register am Tag der Beauftragung lesen. E-Mail-Anhänge können veraltet sein.

Welche Herkunftsländer kommen bei Kabotage in Deutschland häufig vor?

Polen und Rumänien dominieren. Prüfen Sie jeweils KREPTD oder ARR plus Firmenregister und VIES.

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