Compliance · 9 Min. Lesezeit
Jakub Wujec
Auftraggeberverantwortung nach § 7c GüKG
Auftraggeberverantwortung nach § 7c GüKG verlangt, dass Spediteure vor Subunternehmervergabe prüfen, ob der Frachtführer existiert, transportberechtigt und steuerlich identifizierbar ist. Das gilt besonders für ausländische Frachtführer: Lizenz im Herkunftslandregister (KREPTD, ARR, LTSA), Handelsregister und USt-IdNr. Auswahlverschulden kann nach § 461 Absatz 2 in Verbindung mit § 454 HGB haften; Verstöße gegen § 7c werden nach § 19 GuKG als Ordnungswidrigkeit geahndet. Certica dokumentiert Registerabfragen als Prüfnachweis.
Wichtige Prüfungen vor der Ladungsfreigabe
- § 7c GüKG: nur an berechtigte Unternehmen vergeben.
- Sorgfalt vor erstem Auftrag, nicht nur bei Schaden.
- Ausländische Lizenz in KREPTD, ARR, LTSA oder anderem Herkunftslandregister prüfen.
- Handelsregister und USt-IdNr. unabhängig vom Lizenz-PDF.
- Dokumentation der Prüfung für Behörden und Versicherer.
- Ein Risikosignal allein ist kein Betrug, aber Stoppsignal für Ladungsdaten.
Was § 7c GüKG von Spediteuren verlangt
§ 7c des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) verpflichtet Auftraggeber, Güterkraftverkehr nur an berechtigte Unternehmen zu vergeben. Für Spediteure als Zwischenauftraggeber heißt das: vor Vergabe an Subunternehmer prüfen, ob der Frachtführer legal transportieren darf.
Bei inländischen Frachtführern nutzen Sie VUDat und das deutsche Güterkraftverkehrsregister. Bei ausländischen Partnern sind die Register im Herkunftsland maßgeblich.
Sorgfaltspflicht und Auswahlverschulden
Die Sorgfaltspflicht geht über „PDF aus der Mail“ hinaus. Sie umfasst aktive Abfrage in amtlichen Registern am Tag der Beauftragung.
Ein Eintrag im Handelsregister allein ist keine Frachtführerprüfung. Ein Unternehmen kann im Register stehen, und trotzdem brauchen Sie vor dem ersten Auftrag die gültige Lizenz, die USt-IdNr. und den Versicherungsnachweis.
- § 461 Abs. 2 i.V.m. § 454 HGB: Haftung des Spediteurs für Auswahlverschulden bei der Frachtführerauswahl.
- § 19 Abs. 1a GüKG: Bußgeld bis 20.000 EUR, bei Fahrpersonal bis 200.000 EUR.
- Bußgelder und Registerabfragen bei fehlender Berechtigung sind Branchenrisiko 2025/2026.
- Compliance-Teams brauchen nachvollziehbare Prüfdaten, nicht nur mündliche Zusagen.
Ausländische Frachtführer in Herkunftslandregistern prüfen
- Entzogene Gemeinschaftslizenzen werden über ERRU zwischen Behörden abgeglichen; prüfen Sie parallel das nationale Register.
- Nur Inlandslizenz bei grenzüberschreitendem Transport ist ein typisches Risikosignal.
- Register in Landessprache: Certica automatisiert Abruf und PDF-Archivierung.
| Land | Lizenzregister | Firmenregister | USt / Versicherung |
|---|---|---|---|
| Polen | KREPTD (GITD) | KRS / CEIDG | VIES, Weißliste, UFG |
| Rumänien | ARR | ANAF | VIES, AIDA |
| Litauen | LTSA Vektra | JAR | VIES, CAB |
| Tschechien | RPSD | ARES | VIES, ČKP |
| Slowakei | JISCD | ORSR / ZRSR | VIES, SKP |
Dokumentationspflicht und Prüfnachweis
Behörden, Versicherer und interne Revision fragen nach dem Nachweis, was am Beauftragungstag geprüft wurde. Screenshots ohne Datum reichen selten.
Certica liefert strukturierte Ergebnisse und Register-PDFs für die Frachtführerakte.
- Datum und Quelle jeder Registerabfrage festhalten.
- Abweichungen schriftlich klären oder Auftrag stoppen.
- Wiederholungsprüfung nach Inhaberwechsel oder Lizenzänderung.
- Checkliste Frachtführer prüfen als Standard vor erstem Auftrag.
Bußgelder und behördliche Kontrollen
Seit der Verschärfung der Auftraggeberverantwortung prüfen BALM (ehemals BAG) und zuständige Behörden verstärkt, ob Spediteure Subunternehmer mit nachweisbarer Transportberechtigung beauftragen. Nach § 19 Absatz 1a GüKG drohen Geldbußen bis 20.000 Euro, in den Fällen zum Fahrpersonal bis 200.000 Euro.
Certica dokumentiert die Registerabfrage am Beauftragungstag. Das ersetzt keine Rechtsberatung, liefert aber einen nachvollziehbaren Prüfnachweis für Compliance und Revision.
- Prüfung vor erstem Auftrag, nicht erst nach Schaden oder Kontrolle.
- Herkunftslandregister (KREPTD, ARR, LTSA) statt nur PDF aus der Mail.
- Dokumentation für Behörde, Versicherer und interne Freigabe.
- Stoppsignal bei fehlender Lizenz, bevor Ladungsdaten rausgehen.
Typische Lücken in der Praxis
- Vertrauen in Frachtenbörse-Profil ohne Registercheck.
- Alte KREPTD-Auszüge bei wöchentlich wechselnden Subunternehmern.
- Keine UFG-Prüfung trotz Kennzeichen in der Disposition.
- Freigabe am Freitagabend ohne VIES-Abgleich.
- Keine Dokumentation bei späterer Behördenanfrage.
Warnsignale und typische Fehler
Subunternehmer ohne Lizenz-Eintrag im Herkunftsland
Direkter Verstoß gegen die Sorgfalt aus § 7c GüKG. Keine Ladungsdaten, bis Berechtigung nachgewiesen ist.
Register aktiv, Lizenz gesperrt oder entzogen
Häufiges Muster bei Auswahlverschulden. Nationales Herkunftslandregister (KREPTD, ARR, LTSA) am Tag der Beauftragung abfragen.
Kein Prüfnachweis in der Akte
Bei Schaden oder Kontrolle fehlt der Beleg ordnungsgemäßer Sorgfalt. Revision und Versicherer lehnen oft ab.
Druck, Compliance zu überspringen
Eilaufträge sind kein Rechtfertigungsgrund. Auswahlverschulden entsteht gerade unter Zeitdruck.
Wie Certica § 7c-Sorgfalt unterstützt
Certica ruft Daten zur Frachtführerprüfung automatisch ab und wertet sie aus, erkennt Risikosignale und unterstützt die Entscheidung vor der Lastübergabe. Der PDF-Bericht ist Dokumentation und Prüfnachweis, nicht der eigentliche Produktwert.
Certica ruft Handelsregister, Lizenzregister, USt-Quellen und Versicherungsregister in unterstützten Herkunftsländern parallel ab und archiviert PDFs für Compliance.
- Wir decken heute Polen, Rumänien, Litauen, Tschechien, die Slowakei, Bulgarien, Lettland, Estland und Frankreich ab. Deutsche Frachtführer prüfen wir aktuell nicht. Jedes Land hat eigene Register. Die vollständige Quellenliste steht in der Dokumentation.
- Strukturierte Risikosignale vor Ladungsdaten.
- Prüfnachweis für Revision, Versicherer und interne Freigabe.
Offizielle Quellen
FAQ
Gilt § 7c GüKG auch bei reinem Speditionsauftrag?
Ja, wenn Sie Güterkraftverkehr an Subunternehmer vergeben. Prüfen Sie Berechtigung und Dokumentation unabhängig von Ihrer eigenen Rolle im Vertrag.
Reicht VUDat für polnische Frachtführer?
Nein. VUDat gilt für deutsche Unternehmen. Polnische Partner prüfen Sie in KREPTD, KRS oder CEIDG und VIES.
Was ist Auswahlverschulden in der Praxis?
Fahrlässige Beauftragung eines ungeeigneten Subunternehmers ohne zumutbare Prüfung. Registerabfragen am Beauftragungstag sind der übliche Mindeststandard.
Welche Länder deckt Certica für Subunternehmerprüfungen ab?
Wir decken heute Polen, Rumänien, Litauen, Tschechien, die Slowakei, Bulgarien, Lettland, Estland und Frankreich ab. Deutsche Frachtführer prüfen wir aktuell nicht. Jedes Land hat eigene Register. Die vollständige Quellenliste steht in der Dokumentation.
Was verlangt § 7c GüKG konkret?
§ 7c GüKG verbietet dem Auftraggeber, Leistungen aus einem Fracht- oder Speditionsvertrag ausführen zu lassen, wenn er weiß oder fahrlässig nicht weiß, dass der Unternehmer keine gültige güterkraftverkehrsrechtliche Berechtigung hat, sie unzulässig verwendet oder Fahrpersonal ohne die nach § 7b erforderlichen Nachweise einsetzt. Die Pflicht gilt auch für eingesetzte Subunternehmer. Der Auftraggeber muss alles Zumutbare tun, um sich vor der Vergabe Gewissheit zu verschaffen. Ein Verstoß lässt die Wirksamkeit des Vertrages unberührt.
Wie hoch ist das Bußgeld bei Verstoß gegen § 7c GüKG?
Nach § 19 Absatz 1a GüKG handelt ordnungswidrig, wer trotz fehlender oder unzulässig verwendeter Berechtigung eine Leistung ausführen lässt. Die Geldbuße beträgt bis zu 20.000 Euro (§ 19 Absatz 1a Nummer 1) und bis zu 200.000 Euro in den Fällen zum Fahrpersonal (§ 19 Absatz 1a Nummer 2). Für die Ahndung reicht bereits fahrlässiges Nichtwissen.
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